Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Heinrich Rosenberg GmbH & Co. KG, 23560 Lübeck

1. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Bestellern, Käufern und anderen Auftraggebern (im folgenden nur Besteller genannt), auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich erwähnt werden. Sie gelten auch, wenn der Käufer bei der Bestellung oder Auftragsbestätigung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten oder juristischen Personen des Öffentlichen Rechts liegt ein Verzicht des Bestellers auf seine Bedingungen vor, wenn er nicht innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Zustellung schriftlich Widerspruch gegen diese Bedingungen erhebt.

Mündliche Absprachen bei den Vertragsverhandlungen oder beim Vertragsabschluss sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Auftrag: Unsere Angebote sind stets freibleibend. Dies gilt auch für Angebote unse- rer Erfüllungsgehilfen.

3. Preise: Unsere Preise sind stets freibleibend. Berechnet werden die am Liefertag gültigen Netto- preise zuzüglich der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer).

4. Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen: Bei Sonderbestellungen und -anfertigungen sowie Lieferung von Ersatzteilen ist der Umtausch ausgeschlossen. Wir behalten uns in diesem Fall Mengenabweichungen bis zu 25 % vor, wenn die Sonderbestellungen oder Ersatzteile nur in größeren oder kleineren Verpackungseinheiten bei unserem Lieferanten erhältlich sind.

5. Preisänderungen: Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und verein- bartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach die Löhne, marktmäßigen Einstandspreise oder Materialkosten, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend den Kostenstei- gerungen zu erhöhen. Der Besteller ist nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preissteige- rung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht nur unerheblich übersteigt.

Ist der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des Öffentlichen Rechts, sind Preisände- rungen entsprechend der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.

6. Verpackung und Versand: Erfüllungsort ist die Niederlassung der Firma Heinrich Rosenberg GmbH & Co. KG. Auf Wunsch des Bestellers wird die gekaufte Sache auf dessen Gefahr an einen anderen Ort versendet. Porto und Verpackungskosten trägt der Besteller. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Verpackung wird Eigentum des Bestellers und nicht zurückgenommen. Kistenverpackungen können nur dann zu 67 % gutgeschrieben werden, wenn diese innerhalb von sechs Wochen frachtfrei und unbeschädigt zurückgesendet worden sind. Die Gutschrift wird un- ter den zuvor genannten Voraussetzungen unverzüglich erteilt. Eine Verrechnung ist erst zulässig, wenn die Gutschrift schriftlich erteilt worden ist.

Lieferung und Versand erfolgen immer auf Gefahr des Bestellers, auch wenn sie mit unseren Fahrzeugen erfolgt. Ohne ausdrückliche schriftliche Anweisung des Bestellers erfolgt die Wahl der Versandart und Verpackung nach bestem Ermessen.

7. Lieferfrist und Teillieferung: Die Lieferfrist beginnt mit der schriftlichen Absendung der Auftrags- bestätigung, jedoch keinesfalls vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden genauen Maße, sonstigen erforderlichen Angaben, Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang der vereinbarten Anzahlung oder mit dem vereinbarten Aufmaßtermin. Ändern sich nach der Auftragsbestätigung Mengen, Materialien, Maße oder sonstige Angaben, beginnt die Liefer- frist neu zu laufen.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt wird oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Teillieferungen sind innerhalb der Lieferfristen zulässig, soweit dies für eine zügige Auftragsabwicklung vorteilhaft erscheint und keine erhebli- chen Nachteile mit sich bringt.

Die Lieferfrist verlängert sich bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maß- nahmen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die unabhängig von unserem Willen eintreten, wie Verzögerungen in der Anlieferung der Waren durch unseren Lieferanten sowie sonstiger Betriebsstörungen, entsprechend der Dauer des Hindernisses.

8. Schadensersatzansprüche: Auch im Falle unsererseits zu vertretender Verletzungen von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und bei der Durchführung des Vertrages können Schadensersatz- ansprüche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder beim Fehlen zugesicherter Eigenschaf- ten geltend gemacht werden. Im kaufmännischen Verkehr und gegenüber juristischen Personen des Öffentlichen Rechts haften wir darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen.

Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist im kaufmännischen Verkehr gegenüber juristischen Per- sonen des Öffentlichen Rechts auf vorhersehbare Schäden und die Höhe des Entgeltes für den jeweiligen Auftrag beschränkt. Diese Beschränkung gilt auch für Verzugsschäden.

9. Gewährleistung: Wir übernehmen in folgender Weise für die Dauer von sechs Monaten ab Übergabe die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:

a. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Ware oder ab Erkennbarkeit des Mangels unter Angabe der Lieferscheinnummer schriftlich geltend zu machen.

b. Sollten Waren mangelhaft sein und wurden diese rechtzeitig angezeigt, leisten wir dadurch Gewähr, dass wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlos Ersatz liefern. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind weitere Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuche für den Besteller nicht zumutbar, kann der Besteller statt Nachbesserung oder Ersatzlieferung Wandlung oder Minderung verlangen.

c. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

d. Farb- und Strukturabweichungen gegenüber Ausstellungsstücken oder Katalogabbildungen sind unvermeidlich und können nicht gerügt werden.

e. Der Besteller kann an die Ware nur die Anforderungen stellen, wie sie in der bestellten Preis- klasse handelsüblich sind.

f. Über mangelhafte Liefergegenstände darf der Besteller nicht verfügen, d.h. er darf sie nicht verarbeiten, teilen, veräußern oder einbauen. Andernfalls verliert er seine Gewährleistungsan- sprüche.

g. Besteht im kaufmännischen Verkehr Uneinigkeit über die Mangelhaftigkeit eines Liefergegen-

standes, wird ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der IHK zu Lübeck bestellten Sachverständigen durchgeführt. Können die Parteien sich über die Person des Sachverständi- gen nicht einigen, wird dieser von der IHK zu Lübeck bestimmt.

10. Eigentumsvorbehalt:
a. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus dem Kaufvertrag unser Eigentum.

b. Bei Zahlungsverzug sind wir nach Mahnung und Fristsetzung zur Rücknahme berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Dies gilt auch bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers.

c. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und des Rücknahmerechtes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes keine Anwen- dung finden.

d. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des Öffentlichen Rechts gilt darüber hinaus Folgendes:

Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, einzubauen oder zu verarbeiten.

Der Besteller tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung, Verarbeitung oder dem Einbau erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gegenstände vor oder nach der Verarbeitung weiter veräußert wor- den sind.

Zur Einziehung der genannten Forderungen ist der Besteller erst nach Kaufpreiszahlung oder Rückabtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen einzuziehen, bleibt davon unbe- rührt. Wir verpflichten uns aber, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller nicht in Zahlungsverzug ist und seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Befindet sich der Besteller aber im Zahlungsverzug, ist er verpflichtet, die abgetretenen Forde- rungen und deren Schuldner (Dritte) bekannt zu geben und sämtliche Unterlagen zur Einzie- hung zur Verfügung zu stellen sowie die Abtretung den jeweiligen Schuldnern bekannt zugeben und uns gesondert eine schriftliche Abtretungserklärung in doppelter Ausführung zu überge- ben.

e. Werden Liefergegenstände durch den Besteller mit anderen Gegenständen, die uns nicht gehö- ren, verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zum Wert der anderen Gegenstände. Der Be- steller nimmt die Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung für uns vor und verwahrt das Miteigentum für uns.

f. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung oder Beschlagnahmungen ist der Besteller verpflichtet, den Dritten auf unser Eigen- tum hinzuweisen und uns die Pfändung oder Beschlagnahme unverzüglich schriftlich anzuzei- gen sowie sämtliche erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Rechte wahren können.

11. Zahlungsbedingungen:
a. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind, vorbehaltlich einer vereinbarten Vor- schusszahlung, wie folgt fällig: Rechnungsbeträge bis zu EUR 50,- netto sind bei Übergabe der Ware fällig. Rechnungsbeträge ab EUR 50,- netto sind nach Erhalt der Rechnung binnen 10 Tagen abzüglich 2 % Skonto und danach ohne Skonto binnen 30 Tagen ab Zugang der Rech- nung nach § 286 Absatz 3 S. 1 BGB fällig.

Überweisungen sind unter Angabe der Kundennummer auf eine unserer umseitig genannten Bankverbindungen vorzunehmen. Barzahlungen können im Büro Hinter den Kirschkaten 8, 23560 Lübeck, erfolgen.

b. Scheck- und Wechselhergaben sowie Akzepte gelten erst nach Einlösung als Erfüllung. Die Wechselhergabe ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit uns zulässig. Dabei werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen gesondert berechnet und sind sofort in bar zu zahlen.

c. Verzugszinsen berechnen wir nach dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Sie werden höher oder niedriger angesetzt, wenn wir eine höhere Zinsbelastung haben oder der Besteller eine niedrigere Zinslast nachweist.

d. Für Mahnungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von bis zu EUR 15,-. Dem Besteller bleibt der Nachweis geringerer Aufwendungen vorbehalten.

e. Ist der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des Öffentlichen Rechts, ist die Auf- rechnung mit bestrittenen Gegenforderungen oder die Ausübung eines von uns nicht anerkann- ten Zurückbehaltungsrechtes unzulässig.

12. Abnahme und Gefahrübergang: Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand abzunehmen.

a. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Übergabe in der Niederlassung der Firma Heinrich Rosenberg GmbH & Co. KG. Der Liefergegenstand ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Besteller unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert ist.

b. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Nichtabnahme durch den Besteller innerhalb der oben genannten Frist, sind wir unter angemessener Nachfristsetzung (zwei Wochen) berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

c. Die Gefahr geht mit Ablauf der oben genannten 14-tägigen Abnahmefrist oder mit Übergabe auf den Besteller über.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für die Übergabe der Ware und die Zahlung des Kaufpreises ist der Ort der Niederlassung der Firma Heinrich Rosenberg GmbH & Co. KG.

Im kaufmännischen Verkehr und wenn der Besteller eine juristische Person des Öffentlichen Rechts ist, ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist.

14. Sonstiges: Sollte eine der vorgenannten Bedingungen unwirksam sein bzw. werden oder sollte sich eine Vertragslücke ergeben, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bedingungen und der übrige Vertragsinhalt davon unberührt.

Lübeck, im Oktober 2014

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Anschrift und Öffnungszeiten

 

Heinrich Rosenberg GmbH & Co.KG

Hinter den Kirschkaten 8
23560 Lübeck

Tel. 0451 55587
Fax 0451 55563
E-Mail : info@rosenberg-luebeck.de

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag
07:30 – 16:30 Uhr

Samstag
09:00 – 13:00 Uhr

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